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Die Erfahrung der letzten Jahre hat immer wieder gezeigt, dass die größte
Gefahr bei einem Brand nicht von der Wärmeentwicklung, sondern von
den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen ausgeht.
Rauchschutztüren, die nach dieser Norm geprüft wurden, sind geeignet,
die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern. Sie müssen
selbstschließend sein und die in der DIN 18095 angegebenen Leistungskriterien
erfüllen. Als Nachweis hierfür benötigen sie einen Verwendbarkeitsnachweis.
Sie sind im Türfalz durch ein Prüfschild gekennzeichnet. Als
Übereinstimmungsnachweis ist eine Übereinstimmungserklärung
des Herstellers nach vorheriger Prüfung einer anerkannten Prüfstelle
erforderlich (Ü-Zeichen).
Die Leckrate Q ist die wesentliche Kenngröße für die Dichtigkeit
einer Rauchschutztür. Sie ist der Luftvolumenstrom, der durch den
Bereich Türblatt-Zargenanschlüsse bei einer bestimmten Druckdifferenz
dringt.
Die Leckrate und somit die Dichtigkeit einer Rauchschutztür wird
mit Überdruck zunächst bei Umgebungstemperatur bei unterschiedlichen
Druckstufen ermittelt.
Im Anschluss daran erfolgt eine Prüfung bei erhöhter Temperatur.
Dazu wird die Luft in der Prüfkammer auf 200°C aufgeheizt.
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Es gibt folgende grundsätzliche Anforderungen an Rauchschutztüren:
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Selbstschließend (Obentürschließer,
Bodentürschließer). Federbänder sind bei Rauchschutztüren
als Schließmittel nach DIN 18095 bei keinem Türenhersteller
erlaubt |
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Zuverlässige Funktionsfähigkeit und deren
Erhalt über einen längeren Zeitraum |
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Das Element muss komplett von einem Hersteller geliefert
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Türblatt |
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Zarge |
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Schließmittel |
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Bänder, Schlösser |
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Drückergarnitur |
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Dichtungsmittel in Form von Zargenfalzdichtung und Bodendichtung,
sowohl als absenkbare Bodendichtung oder Schwellendichtung.
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