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Feuerschutz-Türelemente Grundsätzliches über vorbeugenden Brandschutz |
| Vorbeugender Brandschutz Brandschutz bedeutet die Verhinderung und Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände können nicht grundsätzlich verhindert werden, es gilt, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Die Ausbreitung von Feuer wird verursacht durch die
energetische Wirkung des Feuers: Die Ausbreitung von Rauch hat lebensbedrohliche Auswirkungen:
Ein Bauteil unterliegt grundsätzlich einer Prüfung in der Brandkammer mit einseitiger Beflammung des Probekörpers. Vom Prototyp zur bauaufsichtlich zugelassenen BrandschutztürDer zeitliche Rahmen für die Zulassung eines Feuerschutz-Türelements beträgt ca. 1-1,5 Jahre
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Bestimmungen - Selbstschließend (Obentürschließer, Bodentürschließer, Federbänder) - Erfüllung der nach DIN 4102 festgelegten brandschutztechnischen Anforderung - Zuverlässige Funktionsfähigkeit und deren Erhalt über einen längeren Zeitraum - Das Element muss komplett von einem Hersteller (Antragsteller der Zulassung)
geliefert werden:
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