Feuerschutz-Türelemente
Grundsätzliches über vorbeugenden Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
Brandschutz bedeutet die Verhinderung und Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brände können nicht grundsätzlich verhindert werden, es gilt, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen.

Die Ausbreitung von Feuer wird verursacht durch die energetische Wirkung des Feuers:

- Wärmeleitung
- Strahlung
- Konvektion
- Flugfeuer

Die Ausbreitung von Rauch hat lebensbedrohliche Auswirkungen:

- Panikbildung durch Sichtbehinderung
- Sauerstoffmangel
- Toxizität


Einstufung von Bauteilen
Eine Einstufung der Bauteile ( im Gegensatz zu den Baustoffen), nimmt die DIN 4102 im Teil 2 vor. Danach wird das Brandverhalten von Bauteilen gekennzeichnet durch die Feuerwiderstandsdauer.

  Feuerwiderstandsdauer
- F30, T30    30 min (feuerhemmend)
- F60, T60 60 min (Einsatz: Export Benelux, Polen)
- F90, T90 90 min (feuerbeständig)
- F120 120 min (als Tür nicht erhältlich)
- F180 180 min (als Tür nicht erhältlich)
   

Ein Bauteil unterliegt grundsätzlich einer Prüfung in der Brandkammer mit einseitiger Beflammung des Probekörpers.

Vom Prototyp zur bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutztür
Der zeitliche Rahmen für die Zulassung eines Feuerschutz-Türelements beträgt ca. 1-1,5 Jahre

Bestimmungen
Es gibt drei grundsätzliche Anforderungen an Brandschutztüren:

- Selbstschließend (Obentürschließer, Bodentürschließer, Federbänder)

- Erfüllung der nach DIN 4102 festgelegten brandschutztechnischen Anforderung

- Zuverlässige Funktionsfähigkeit und deren Erhalt über einen längeren Zeitraum

- Das Element muss komplett von einem Hersteller (Antragsteller der Zulassung) geliefert werden:
- Türblatt
- Zarge
- Schließmittel
- Bänder, Schlösser
- Drückergarnitur

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