Einsatzbereiche : Verammlungsstätte/Gaststätte

Definition    
Versammlungsstätte
Gaststätte
  Zu den Versammlungsstätten und Vergnügungsstätten zählt man Gaststätten, Diskotheken, Kinos und Theater.
     
Marken:    
GetaLit      Die besonders beanspruchbare Oberfläche
WestaLife   Für die gehobene Ausstattung
     
Verwaltung   Büro-/Aufenthaltsräume
Standard-Innentür: GetaLit 0,8 mm
Einlage: Röhrenspan
Klimaklasse: II
Beanspruchungsgruppe:    S
     
WC/Sanitär  
Feuchtraum-Türen: GetaLit 0,8 mm
Feuchtraum-Umfassungszargen:    GetaLit-Dekor-Kollektion
Einlage: Röhrenspan
Klimaklasse: I
Beanspruchungsgruppe: S
     
Eingänge  

Eingänge in Diskotheken sind mit einer Lärmschleuse zu versehen.

Schallschutztüren: GetaLit 0,8 mm
Schalldämmwert: 42 dB Rw, P; 37 dB Rw, R SK 37
Einlage: Spezial
Klimaklasse: II
Beanspruchungsgruppe:    S

Idealen Schallschutz erreichen Sie, wenn zwei Türen als Doppeltür mit einem möglichst großen Abstand hintereinander eingebaut sind

     
Rettungswege    
Gaststätte  

Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Türen zu Treppenräumen sind so anzuordnen, dass sie beim Öffnen und im geöffneten Zustand die erforderliche Laufbreite von 1 m nicht einengen. Drehtüren sind in Rettungswegen nicht zulässig.

     
Versammlungsstätte   Im Zuge von Rettungswegen liegende Türen müssen in Fluchtrichtung auch ohne fremde Hilfsmittel geöffnet werden können (Panikfunktion durch Panikschlösser). Elektrische Verriegelungen von Türen können zugelassen werden, wenn ihre Betriebssicherheit nachgewiesen ist. Nichtautomatische Schiebetüren sowie Pendel- und Drehtüren dürfen in Rettungswegen nicht eingebaut werden.
     
Ausgänge bei Versammlungsstätten   Lichter Durchgang:
Türen im Zuge von Rettungswegen: 900 mm --> Türbreite 985 mm  
Türen von Logen mit bis zu 20 Plätzen:    750 mm --> Türbreite 860 mm  
     
Wände   Wände sind grundsätzlich aus nicht brennbaren Materialien herzustellen. Trennwände zwischen Versammlungsstätten und Fluren sind feuerbeständig auszuführen. Türen in feuerbeständigen Wänden sind im Regelfall als T30-Tür auszuführen. Bei erdgeschossigen Gebäuden können Wände aus brennbaren Baustoffen zugelassen werden, wenn sie feuerhemmend sind. Türen in feuerhemmenden Wänden werden im Regelfall ohne Brandschutzanforderung ausgeführt. Verglasungen und Sprossenwände sind bruchsicher auszuführen, so dass sie im Gedränge nicht eingedrückt werden können.
     
Treppenräume   Treppenläufe dürfen erst in einem Abstand von 900 mm vor einer Tür beginnen.
     
Normen/Richtlinien   DIN 4109, DIN 4102, DIN 18095, RAL RG 426, DIN 18025