Einsatzbereiche : Hochhaus

Definition    
Hochhaus   Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Abhängig von ihrer Zweckbestimmung werden Hochhäuser als Wohngebäude, wie Mehrfamilienwohngebäude oder Appartementgebäude, gemischt genutzte Gebäude oder als Bürogebäude erstellt.
     
Rettungswege  

Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,25 m betragen. Dieses Maß darf durch Türen im Zuge von Rettungswegen bis auf 1,10 m eingeschränkt werden. Rampen im Verlauf von Rettungswegen dürfen nicht mehr als 6 % geneigt sein.

Allgemein zugängliche Flure, die zu zwei entgegengesetzt liegenden Treppenräumen oder in zwei Flurrichtungen zu nur einem Sicherheitstreppenraum führen, dürfen zwischen den Treppenraumzugängen höchsten 40 m lang sein. Sie sind durch abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Türen in Rauchabschnitte von höchstens 20m Länge zu unterteilen.

Die Öffnungen zu den Fluren müssen selbstschließende Türen mindestens der Feuerwiderstandsklasse T 30 erhalten. Der Vorraum muss Fenster oder Einrichtungen haben, durch die er im Brandfall ausreichend rauchfrei gehalten werden kann.

Feuer- und Rauchschutztüren zur Abschottung der Treppenräume bietet Westag in ein- und zweiflügeliger Konstruktion, mit und ohne Verglasung, als Holzwerkstoff- und Massivholz-Rahmenkonstruktion.

     
Normen/Richtlinien   DIN 4109, DIN 4102, DIN 18095, RAL RG 426