| Einsatzbereiche : Hochhaus |
| Definition | ||
| Hochhaus | Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Abhängig von ihrer Zweckbestimmung werden Hochhäuser als Wohngebäude, wie Mehrfamilienwohngebäude oder Appartementgebäude, gemischt genutzte Gebäude oder als Bürogebäude erstellt. | |
| Rettungswege |
Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,25 m betragen. Dieses Maß darf durch Türen im Zuge von Rettungswegen bis auf 1,10 m eingeschränkt werden. Rampen im Verlauf von Rettungswegen dürfen nicht mehr als 6 % geneigt sein. Allgemein zugängliche Flure, die zu zwei entgegengesetzt liegenden Treppenräumen oder in zwei Flurrichtungen zu nur einem Sicherheitstreppenraum führen, dürfen zwischen den Treppenraumzugängen höchsten 40 m lang sein. Sie sind durch abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Türen in Rauchabschnitte von höchstens 20m Länge zu unterteilen. Die Öffnungen zu den Fluren müssen selbstschließende Türen mindestens der Feuerwiderstandsklasse T 30 erhalten. Der Vorraum muss Fenster oder Einrichtungen haben, durch die er im Brandfall ausreichend rauchfrei gehalten werden kann. Feuer- und Rauchschutztüren zur Abschottung der Treppenräume bietet Westag in ein- und zweiflügeliger Konstruktion, mit und ohne Verglasung, als Holzwerkstoff- und Massivholz-Rahmenkonstruktion. |
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| Normen/Richtlinien | DIN 4109, DIN 4102, DIN 18095, RAL RG 426 |