Einsatzbereiche : Barrierefreies Wohnen

Definition    
Barrierefreies Wohnen   Die Möglichkeit behinderter und alter Menschen, ihren häuslichen Wirkungskreis überwiegend selbst zu gestalten, ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, wird als barrierefreies Wohnen bezeichnet.
     
Marken:    
GetaLit   Die besonders beanspruchbare Oberfläche
WestaLife   Für den gehobenen Ausbau
PortaLit  

Die beanspruchbare Oberfläche

     
Allgemeingültige Vorgaben
Behindertengerechter Eingangsbereich  

Eingänge müssen stufenlos erreichbar sein und eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 950 mm aufweisen. Die Eingangstür ist als Drehflügeltür oder als Schiebetür auszubilden. Sie sollte mit automatischem Türöffner (Bodenkontaktschalter oder Lichtschrankenschalter) ausgestattet werden. Drehflügeltüren mit automatischem Türöffner dürfen nur bei Richtungsverkehr verwendet werden.

Drehtüren und Pendeltüren sind für Rollstuhlbenutzer nicht passierbar.

Schwellen und Niveauunterschiede im Eingangsbereich sind nur bis zu 25 mm zulässig.

     
Behindertengerechter Durchgangsbereich  

Mit Ausnahme von Eingangstüren müssen sämtliche Türen eine Mindestbreite von 900 mm aufweisen. Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 20 mm sein.

An kraftbetätigten Türen, wie Brandschutztüren, müssen Quetsch- und Scherstellen vermieden oder gesichert werden. (Athmer Klemmschutz)

Türdrücker sind in 850 mm Höhe anzubringen.

Vor und hinter Türen sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen.

In den DIN 18024 Teil 2, 18025 Teil 1, 18025 Teil 2 und 4172 sind weitere technische Anforderungen an die Ausbildung von Türen enthalten.

     
Toilettenräume  

Die Tür darf nicht in den Sanitärraum aufschlagen. Der Sanitärraum mit Toilette muss unmittelbar vom Schlafzimmer zugänglich sein. Ein zweiter Zugang zum Flur wird empfohlen.