Verglasungswände
Verglasungen/Füllungen
In WESTAG-Glassprossenwände und Rahmentüren können
sowohl Gläser als auch Füllungen eingesetzt werden.

Brandschutz-Verglasungen
Der Einsatz von Glas im Brandschutz war lange Zeit unmöglich,
da Glas bei ungleichmäßiger Erwärmung bricht. Seit 1977
ist dieses Problem gelöst. Man hat mit der Schaffung von F-Verglasungen
feuerwiderstandsfähige Gläser geschaffen.
F-Verglasungen
F-Verglasungen sind nach DIN 4102 Teil 13 dazu geeignet, in senkrechter,
geneigter oder waagerechter Anordnung, entsprechend ihrer Feuerschutzklasse,
die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie den Wärmedurchtritt von
Wärmestrahlung zu verhindern.
Sie erfüllen als Bestandteil von Brandschutzbauteilen die Anforderungen
nach DIN 4102 für die Feuerwiderstandsklassen F30 bzw. F90.
Pyrostop F30 besteht aus mehreren Glasscheiben und dazwischen eingelagerten
Silikatschichten. Im Brandfall zerspringt die dem Feuer zugekehrte Glasseite
und die Brandschutzschichten schäumen auf.
Das Aufschäumen erfolgt erst dann, wenn die Temperatur in der feuerseitigen
Brandschutzschicht ca. 120° C erreicht hat. Bis zu diesem Augenblick
bleibt die Scheibe transparent.

F30/F90 Gläser sind Sicherheitsgläser im Sinne der DIN 18361.
- Pendelschlagversuche nach DIN 52337
- Kugelfallversuche nach DIN 52337
- Ballwurfsicherheit nach DIN 18032 Teil 3
G-Verglasungen
G-Verglasungen unterscheiden sich gegenüber F-Verglasungen hinsichtlich
des Wärmedurchgangs, welcher zu einer Ausbreitung des Feuers führen
kann. Selbst wenn ein Flammendurchtritt verhindert wird, G-Verglasungen
sind in Feuerschutztüren nicht zulässig. Im Bereich der Festverglasungen
gilt in einigen Bundesländern, dass G-Verglasungen ab einer Höhe
von über 1800 mm eingesetzt werden dürfen. Dies gilt nicht für
Verglasungen, welche mit T30/T90 Türen kombiniert werden.
In Feuerschutztüren muss
grundsätzlich F-Glas (T30 -->F30 / T90 --> F90) eingesetzt
werden. Der Einsatz von T30-Türen ist ausschließlich in Verglasungswände
mit F30-Verglasung zugelassen. Der Einsatz von T90-Türen ist ausschließlich
in Verglasungswände mit F90-Verglasung zugelassen. Tür und Verglasungswand
werden brandschutztechnisch als ein Feuerschutzelement betrachtet.
Feuerschutz-FüllungenFeuerschutz-Füllungen gibt es als Kassetten- und als Paneel-Füllung.
Die Kassettenfüllung wird wie eine Glasscheibe mit beidseitig verschraubten
Glasleisten montiert. Die Paneelfüllung ist beidseitig flächenbündig.
Sie wird mit einer Schattenfuge montiert.

Rauchschutzgläser
ESG ist die Abkürzung für Einscheiben-Sicherheitsglas. Nach
dem Zuschneiden werden die Gläser noch einmal erhitzt und wieder
abgekühlt. Durch diesen Prozess baut sich in der Scheibe eine Vorspannung
auf, welche beim Zerstören des Glases zu einem Zersplittern führt.
Die Scheibe zerfällt in sehr viele, sehr kleine Splitter, welche
aufgrund ihrer Größe das Verletzungsrisiko minimieren bzw.
große Schnittverletzungen ausschließen.
VSG ist die Abkürzung für Verbundsicherheitsglas. Zwischen zwei
großflächigen Glastafeln wird eine Folie geklebt. Beim Zerstören
der Glasscheibe verhindert die Folie ein Zersplittern des Glases. Es entstehen
lediglich Risse in der Scheibe.
DSG ist die Abkürzung für Drahtspiegelglas. Zwischen zwei Scheiben
ist ein feines Drahtnetz eingebunden. Die Drahteinlage verhindert ein
Zersplittern der Scheibe.
G-Verglasungen unterscheiden sich gegenüber F-Verglasungen hinsichtlich
des Wärmedurchgangs, welcher zu einer Ausbreitung des Feuers führen
kann. Der Einsatz von G-Verglasungen ist in Rauchschutz-Türen erlaubt,
aber nicht zwingend erforderlich.

Größere Scheibenabmessungen nach Rücksprache möglich
Rauchschutz-Füllungen
Rauchschutz-Füllungen gibt es als Kassetten- und als Paneel-Füllung.
Die Kassettenfüllung wird wie eine Glasscheibe mit beidseitig verschraubten
Glasleisten montiert. Die Paneelfüllung ist beidseitig flächenbündig.
Sie wird mit einer Schattenfuge montiert.

Größere Abmessungen nach Rücksprache möglich
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