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Grundsätzliches
Zur Beurteilung des Einsatzes von Türzargen ist festzuhalten, dass
in sehr stark strapazierten Bereichen besonders robuste Zargen eingesetzt
werden sollten. Die Stahlzarge ist dafür besonders geeignet. Beispiele
sind öffentliche Gebäude wie Schulen oder Krankenhäuser
und andere öffentlich stark frequentierten Bereiche, die einer rauheren
Behandlung standhalten müssen. Die einzelnen Bauteile einer Stahlzarge
haben folgende Bezeichnungen:
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Die Stahlzarge besteht aus Schwarzblech. Die Oberfläche ist im Standard
verzinkt und grundiert für einen bauseitigen Anstrich. Es gibt sie
auch in Edelstahl V2A und V4A für den besonderen Einsatz (Grossküchen,
Schwimmbäder etc.). Ihre Materialdicke beträgt im Standard 1,5
mm, in Fällen besonders starker Belastung kann 2 mm geliefert werden.
Die Maulweitenkante beträgt im Standard10 mm, sie kann bis zu 25
mm Tiefe angefertigt werden.
Im Standard ist auf der Falzseite der Spiegel 35 mm breit, an der Falzgegenseite
bei Massivwänden 30 mm, bei Leichtbauwänden 50 mm. Sie können
bis auf 85 mm verbreitert werden. Grundsätzlich haben Stahlzargen
für Massivwände einen Bodeneinstand von 30 mm, Stahlzargen für
Leichtbauwände haben in der Regel keinen Bodeneinstand.
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Bei WESTAG-Elementstahlzargen sind die Gehrungen verschweisst und plangearbeitet,
so dass bei der Oberflächenbehandlung keine zusätzlichen Spachtelarbeiten
notwendig sind.
Stahlzargen sind in vielfältigen Ausprägungen lieferbar, z.B.
mit Rundspiegel, abgeschrägt oder mit Schattennut. Diese von der
Standardzarge abweichenden Formen lassen im Einklang mit dem zugehörigen
Türblatt viel gestalterischen Spielraum bei gleichzeitiger Erfüllung
der am Bau geltenden Vorschriften und Normen.
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