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Begriffe, Maße, Anforderungen und Kennzeichnung von Profilzylindern
für Türschlösser sind in der DIN 18250 in Ergänzung
zur DIN EN 1303 festgelegt. Länge und Bestellmaße eines Profilzylinders
sind abhängig von der Dicke des jeweiligen Türblatts sowie von
dessen Falz, da sich je nach Falzausbildung die Schloßlage und damit
auch die Schließbartlage ändert.
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Bei den Berechnungen zur Zylinderlänge ist unbedingt von der tatsächlichen
Türblattdicke auszugehen, diese findet sich z. B. in der Auftragsbestätigung.
Je nach Dicke der Decklage und Türblattkonstruktion kann z.B. die
Dicke des Türtyp 40 von 39 mm bis 44 mm betragen.
Unter Berücksichtigung der Türdicke und der Einbaulage des Schlosses
sind Beschlagdicke und Zylinderlänge so aufeinander abzustimmen,
daß die Stirnfläche des Zylindergehäuses um nicht mehr
als 3 mm aus dem Beschlag herausragt (Schutz gegen unbefugtes Öffnen).
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