| Technische Details : Funktionsteile : Schlösser : Anti-Panikschlösser |
· Schlösser ohne geteilte Nuss (Drücker/Knopf)
· Schlösser mit geteilter Nuss (Drücker/Drücker)
Die Fluchttür- oder Anti-Panikfunktion besteht darin, dass sich Falle und Riegel einer verschlossenen Tür durch Betätigung des Drückers von innen in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel entriegeln lässt. Bei einflügeligen Türelementen sind unterschiedliche Anti-Panikfunktionen möglich:
| Umschaltfunktion B |
| Schließzwangfunktion C |
| Durchgangsfunktion D |
| Wechselfunktion E |
Panikfunktion bei zweiflügeligen Elementen
Teilpanikfunktion:
Nur der Gehflügel besitzt Anti-Panikfunktion.
Der Standflügel wird mit Kantenriegel, Falztreibriegel oder Treibriegelschloss
ausgestattet. Es steht nur der lichte Durchgang des Gehflügels als Fluchtweg
zur Verfügung.
Vollpanikfunktion:
Gehflügel und Standflügel besitzen Anti-Panikfunktion.
Der Standflügel hat ein Treibriegelschloss, welches über einen Hebel
oder Drücker zu betätigen ist. Beim Auslösen der Anti-Panikfunktion
am Standflügel wird gleichzeitig der Gehflügel entriegelt und umgekehrt.
Es steht der komplette lichte Durchgang des zweiflügeligen Elementes als
Fluchtweg zur Verfügung. Bei Vollpanikfunktion ist grundsätzlich eine
Mitnehmerklappe einzusetzen. Dadurch wird beim Öffnen des Standflügels
der Gehflügel in jedem Fall so weit geöffnet, dass die Schließfolgeregelung
des Obentürschließers ihre Funktion erfüllt.