Technische Details : Funktionsteile : Schlösser : Anti-Panikschlösser
 
Schlösser mit Anti-Panikfunktion:
Diese Schlösser werden nach DIN 18250 / 18251 hergestellt und gehören zu den Klassen 3 und 4.

· Schlösser ohne geteilte Nuss (Drücker/Knopf)
· Schlösser mit geteilter Nuss (Drücker/Drücker)

Die Fluchttür- oder Anti-Panikfunktion besteht darin, dass sich Falle und Riegel einer verschlossenen Tür durch Betätigung des Drückers von innen in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel entriegeln lässt. Bei einflügeligen Türelementen sind unterschiedliche Anti-Panikfunktionen möglich:

Umschaltfunktion B
Schließzwangfunktion C
Durchgangsfunktion D
Wechselfunktion E

Panikfunktion bei zweiflügeligen Elementen
Teilpanikfunktion:
Nur der Gehflügel besitzt Anti-Panikfunktion. Der Standflügel wird mit Kantenriegel, Falztreibriegel oder Treibriegelschloss ausgestattet. Es steht nur der lichte Durchgang des Gehflügels als Fluchtweg zur Verfügung.

Vollpanikfunktion:
Gehflügel und Standflügel besitzen Anti-Panikfunktion. Der Standflügel hat ein Treibriegelschloss, welches über einen Hebel oder Drücker zu betätigen ist. Beim Auslösen der Anti-Panikfunktion am Standflügel wird gleichzeitig der Gehflügel entriegelt und umgekehrt. Es steht der komplette lichte Durchgang des zweiflügeligen Elementes als Fluchtweg zur Verfügung. Bei Vollpanikfunktion ist grundsätzlich eine Mitnehmerklappe einzusetzen. Dadurch wird beim Öffnen des Standflügels der Gehflügel in jedem Fall so weit geöffnet, dass die Schließfolgeregelung des Obentürschließers ihre Funktion erfüllt.